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AGB

I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Leistungen und Angebote der MFW – GMBH (nachfolgend kurz MFW) erfolgen ab dem 6.3.1996 ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen sowie evt. Absprachen zwischen der MFW und den Interessenten, die sich auf ihre Werbung hin melden, um Informationen über Personenversicherungen/Finanzdienstleistungen zu erhalten (nachfolgend kurz Interessent).

Die Bedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Parteien dieser Art; eine nochmalige Erklärung über ihre ausdrückliche Einbeziehung ist nicht erforderlich. Der Interessent ist mit der Einbeziehung der Bedingungen in die Geschäftsbeziehung spätestens durch die Angabe seiner persönlichen Daten einverstanden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Interessenten gelten als nicht einbezogen.

§ 2 – Gegenstand des Vertrages

MFW betreibt Werbung jeder Art mit dem Ziel, den Interessenten über ihre Verbundpartner (Versicherungsmakler und Mehrfachgeneralagenten – nachstehend kurz Verbundpartner genannt) Informationen aus den Bereichen Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung, Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Rentenanalyse, Investment u.s.w. zukommen zu lassen. Diese Informationen werden dem Interessenten in der Regel über die Verbundpartner der MFW übermittelt.

Die vom Interessenten der MFW überlassenen Daten gibt diese an ihre Verbundpartner weiter, damit sie Kontakt zum Interessenten aufnehmen und um ihn unter Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB, des Datenschutzgesetzes und der sonstigen gesetzlichen Vorschriften in den Bereichen zu beraten, für die er Informationsbedarf geäußert hat. Der Interessent erklärt sich damit einverstanden, dass MFW ihm einmal im Monat bis einmal pro Woche einen kurzen, thematisch interessanten Marketing – Finanzbrief per E-Mail zukommen lässt, der aktuelle Meldungen von Unternehmen enthält. Diese Unternehmen werden sorgfältig ausgewählt, um dem Interessenten unpassende oder gar unseriöse Angebote zu ersparen. Der MFW-Newsletter kann jederzeit abbestellt werden.

Jede Haftung der MFW gegenüber dem Interessenten endet mit der Kontaktaufnahme des Verbundpartners bei ihm. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich grobe Verstöße der MFW-GmbH wegen zugesicherter und nicht erbrachter Leistungen und den gesetzlich geregelten Gründen.

II. Beratung

§ 1 – Inhalt

Auf der Basis der vom Interessenten gemachten Angaben wird MFW bzw. der entsprechende Verbundpartner der MFW versuchen, dem Interessenten bei der Lösung seiner Fragen und Probleme behilflich zu sein.

§ 2 – Umfang der Beratung

Der Interessent hat keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Beratungsumfang. In der Regel wird ein Angebot nach den Wünschen des Interessenten, unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte des Verbundpartners, erstellt. Dieses kann dem Interessenten sowohl schriftlich als auch mündlich unterbreitet werden

§ 3 – Kosten

Die Dienstleistungen der MFW und ihrer Verbundpartner ist für den Interessenten grundsätzlich kostenfrei.

§ 4 – Reklamationen

Reklamationen und Beschwerden bezüglich der Beratung sind vom Interessenten schnellstmöglich an die Geschäftsführung der MFW-GmbH zu richten. Bei berechtigten Reklamationen wird MFW im Rahmen des Möglichen für schnellstmögliche Korrektur sorgen, sofern dies möglich ist.

§ 5 – Gewährleistung

Jegliche Haftung oder Gewährleistung der MFW gegenüber dem Interessenten für den Inhalt und den Umfang der Beratung durch den Verbundpartner ist ausgeschlossen.

III. PFLICHTEN DER MFW-GMBH

§ 1 – Allgemeines

MFW verpflichtet sich, kurzfristig eine Kontaktaufnahme mit dem Interessenten zu realisieren, sofern dies möglich ist.

Die MFW versichert, dass sie selbst und die ihr angeschlossenen Verbundpartner für die Vermittlung von Versicherungen nicht an bestimmte Versicherungsgesellschaften gebunden sind. Ferner wird sie bzw. ihre Verbundpartner versuchen, möglichst neutrale Analysen zu erstellen und unter Beachtung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmann für den Interessenten Angebote zu erarbeiten, die seine Interessen bestmöglich wahren.

Alle Verbundpartner der MFW sind verpflichtet, MFW vor der ersten Lieferung von Interessentendaten eine für die Durchführung ihres Gewerbes notwendige Gewerbeanmeldung bzw. Anzeige in Kopie einzureichen. Dies gilt besonders für Vermittler, die eine Gewerbeerlaubnis – beispielsweise nach § 34 c der Gewerbeordnung – für ihre Tätigkeit benötigen. Die Verbundpartner sind angehalten, die MFW unverzüglich von einer Aufgabe des Gewerbes oder dem Entzug ihrer Gewerbeerlaubnis schriftlich zu unterrichten.

Die Verbundpartner der MFW-GmbH sind angehalten, beim ersten Kontakt mit dem Interessenten darauf hinzuweisen, dass sie den Datensatz von MFW erhalten haben.

§ 2 – Datenschutz

Die MFW und ihre Verbundpartner sind verpflichtet, die ihnen überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Die Verbundpartner unterlassen jede Veräußerung, Weitergabe oder sonstige außerhalb des ihnen nach diesem Vertrag eingeräumten Zweckes liegende Verwertung der überlassenen Daten. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Weitergabe an Mitarbeiter des Verbundpartners, die vertraglich ausschließlich für ihn tätig sind. Die Verbundpartner sind verpflichtet die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

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§3 – Beratungsumfang

Die Verbundpartner der MFW können für ihre Beratungstätigkeit unterstützende Software verwenden. Manipulationen, -insbesondere zum Nachteil des Interessenten – sind ihnen strengstens untersagt. Soweit MFW mit der Erstellung einer Computeranalyse wirbt, ist der Verbundpartner verpflichtet, eine solche auf Wunsch des Interessenten kostenlos zu erbringen und diesem auszuhändigen. Sofern der Verbundpartner eine Computeranalyse einsetzt, muss diese im Rahmen des realistisch Möglichen vollständig und repräsentativ sein.

IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 1 – Nebenabreden

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind als solche zu kennzeichnen; sie bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch die Geschäftsführung der MFW-GmbH bestätigt wurden.

Salvatorische Klausel

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht des Sitzes der Hauptverwaltung der MFW zuständig. Das ist Naumburg. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.